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Dr. Hepper & Next Generation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die Mission.Myself GmbH, Zweierweg 43 C, 97074 Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 14938) – im Folgenden „Auftragnehmer“ – und Sie – im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.

Alle Leistungen und Angebote von Mission.Myself GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Mission.Myself GmbH mit ihren Auftraggebern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. 

 

2. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sowie aus den in den weiteren Vertragsunterlagen (wie Angebot, Produktbeschreibungen, Auftrags- und Bestellbestätigungen usw.) getroffenen Regelungen. Diese regeln die Erbringung von Beratungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch wenn Mission.Myself GmbH auf ein Dokument oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche Bezug nimmt.

2.3 Diese AGB gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen (Auftraggeber). Sämtliche angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Die Angebote von Mision.Myself GmbH richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des 8 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss Unternehmer in diesem Sinne zu sein und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen (Neben-) Tätigkeit die Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

2.4 Beabsichtigt der Auftragnehmer Änderungen der rechtlichen Bedingungen, der Produktbeschreibungen oder Preiserhöhungen vorzunehmen, so werden die Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen werden zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unter den nachfolgenden Voraussetzungen der Ziffern a) bis c) Vertragsbestandteil:

a) Der Auftragnehmer ist zu einseitigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen, Produktbeschreibungen und Preise zugunsten des Auftraggebers berechtigt.

b) Dem Auftraggeber steht bei Preiserhöhungen, Änderungen der rechtlichen Bedingungen zu seinen Ungunsten das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Auf das Kündigungsrecht wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

c) Unabhängig von diesen Regelungen ist der Auftragnehmer für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Anpassung hat der Auftraggeber kein Kündigungsrecht.

 

Für Kunden außerhalb Deutschlands ist der Auftraggeber verantwortlich die jeweilige anfallende Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder andere anwendbare Steuern zu bezahlen.

 

3. Leistungen und Produkte

3.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen für Unternehmen. Diese maßgeblich auf Beratung und Unterstützung ausgerichteten Leistungen werden in Form von Mentoring und Coachings, Trainings, Schulungen, Seminaren, Beratungsleistungen u.a. erbracht. Diese sind entweder individuell auf den Auftraggeber und dessen Bedürfnisse zugeschnitten oder vermitteln allgemein die benötigten Techniken und Hilfsmittel zur Umsetzung von individuellen Entwicklungs- und Unternehmenszielen.

3.2 Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers werden mittels digitaler Medien (Audio, Video, Grafik, Text, Animation, Fotografie u.a.) und/oder vor Ort des Auftragnehmers erbracht. Der Inhalt der Beratungsleistung wird unter Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB durch den Auftragnehmer erbracht.

3.3 Sämtliche Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet nicht einen konkreten Erfolg der gebuchten Leistung. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die gebuchte Leistung ihn nach bestem Wissen unterstützt, seiner Mitarbeit und -wirkung bedarf und die Verantwortung für den Erfolg der erbrachten Leistung in jedem Fall beim Auftraggeber liegt. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass die Erbringung einer Dienstleistung durch den Auftragnehmer geschuldet ist und keine Haftung für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch nicht ausreichendes Briefing / nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen, begründet.

3.4 Soweit die Beratungsleistungen auf Materialien und /oder Methoden von Produkten Dritter (Social Media Plattformen) aufbauen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen bestimmten Leistungserfolg.

3.5 Im Übrigen ergibt sich der Leistungsinhalt aus dem jeweiligen Angebot und/oder der Produktbeschreibung, die der Auftragsbestätigung beiliegt.

3.6 Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern des Auftragnehmers zu erbringen. Unterlässt der Auftragnehmer eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

3.7 In Bezug auf die vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen steht dem Auftragnehmer hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach 8 315 BGB zu.

3.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.

3.9 Der Auftraggeber hat die für die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers, die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen (ausreichende Qualität der Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, usw.) stets zu gewährleisten.

3.10 Durch die Beauftragung von Leistungen durch den Auftraggeber wird kein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer begründet.

 

4. Vertragsschluss

4.1 Die auf den Webseiten des Auftragnehmers und in dessen sonstigen Internetauftritten sowie Werbeanzeigen etc. enthaltenen Angebote für Beratungsleistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot für einen Vertragsabschluss dar.

4.2 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt fernmündlich oder schriftlich zustande. 

4.3 Fernmündlich kommt ein Vertragsabschluss zustande, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber übereinstimmende Willenserklärungen (z.B. in einem kostenfreien Beratungsgespräch) abgegeben haben und Einigung über den Inhalt der Leistung des Auftragnehmers sowie das zu zahlende Entgelt besteht. Der Auftraggeber stimmt einer Aufzeichnung des (Video-) Calls mit ihm zum Zwecke der Dokumentation und des Nachweises ausdrücklich zu.

4.4 Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer ist die verbindliche Bestellung der Beratungsleistung angenommen und ein Vertrag zu Stande gekommen.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Der Auftraggeber zahlt die vereinbarten Entgelte zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe.

5.2 Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung und /oder Rechnung erhält der Auftraggeber als PDF-Datei an die mitgeteilte E-Mail-Adresse des Auftraggebers.

5.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto sofort nach Rechnungseingang im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine anderslautende Vereinbarung schriftlich geschlossen.

5.4 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

6. Widerruf – Rücktritt / Stornierung – Terminverschiebungen / Verzug

6.1 Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer, so dass geschlossene Verträge mit diesen, auch wenn sie ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden, nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers widerrufen werden können.

6.2 Eine Stornierung einer beauftragten Leistung ist nicht ohne Einverständnis des Auftragnehmers möglich. Der volle Rechnungsbetrag ist auch bei Nichtteilnahme fällig. Arbeitsunfähigkeit, Krankheit etc. liegen im Risikobereich des Auftraggebers und entbinden ihn nicht von der Zahlungspflicht. Es steht dem Auftraggeber frei, jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

6.3 Hat der Auftraggeber, zu den von ihm bestellten Leistungen, Alternativtermine angefragt, werden diese für ihn fest reserviert. Sagt der Auftraggeber diese Alternativtermine ab oder verschiebt er diese um bis zu neun Monate vor dem ersten vereinbarten Beratungstermin, ist das vereinbarte Honorar in Höhe von 50 Prozent netto zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei späteren Absagen oder Verschiebungen ist der gesamte Preis fällig. Absagen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen. Die Gründe für eine Absage sind irrelevant.

6.4 Bei Absage einer Beratungsleistung durch den Auftragnehmer werden bereits gezahlte Beratungsleistungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz etc. sind jedoch ausgeschlossen.

6.5 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Auftragnehmer sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

6.6 In Fällen von Abwesenheiten, Krankheit, Urlaub usw. kann eine Pausierung / Verschiebung der Leistungserbringung sinnvoll bzw. notwendig werden. Diesbezügliche Aktivitäten können nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Geschuldete Leistungen, die nicht pausiert und / oder abgerufen worden, verfallen nach Auflauf des Leistungszeitraumes, sofern keine andere Regelung schriftlich gemeinsam abgestimmt wurde.

 

 

7. Haftung

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

Der Auftragnehmer schuldet als Vertragsgegenstand nicht die erfolgreiche operative Umsetzung erbrachter vertraglicher Leistungen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus oder im Zusammenhang mit den durch den Auftraggeber übergebenen Inhalten geltend machen (z.B. Unterlagen, Dokumente, Verträge, Bildmaterial u.a.).

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

 

8. Haftung für Pflichtverletzungen

8.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer auf Schadenersatz unbeschränkt.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Auftragnehmer durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Auftragnehmer eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.4 Sämtliche notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Hard- und Software, Telekommunikationseinrichtungen und Internetprovider) für die Nutzung der Beratungsleistungen sind von dem Auftraggeber auf eigene Kosten bereitzustellen.

 

9. Vertraulichkeit

9.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, geheim zu haltende Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff. AktG, sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

9.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt,

a) soweit diese der informierten Vertragspartei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,

b) oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Vertragspartei bekannt oder allgemein zugänglich werden,

c) oder im Wesentlichen Informationen entsprechen, die der informierten Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

 

10. Verhalten und Rücksichtnahme

Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns dem Auftragnehmer gegenüber zu gewährleisten. Der Auftragnehmer behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über den Auftragnehmer und seine Dienstleistungen, sei es durch Auftraggeber, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

Der Auftraggeber ist bei Teilnahme an Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang daran zu gewährleisten und den Anweisungen des Auftragnehmers unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen erteilte Anweisungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt in diesen Fällen unberührt.

 

11. Nutzungsrechte

11.1 Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die vom Auftraggeber erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, insbesondere auch zu ggf vorhandenen Video- und Lernplattformen. Zugänge zu Plattformen des Auftragnehmers gewährt der Auftragnehmer ausschließlich höchstpersönlich. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

Absatz 11.1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zustehende Vergütung vollständig bezahlt hat.

11.2 Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht, vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen, erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.

11.3 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

11.4 Die Weitergabe der Programminhalte des Auftragnehmers an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner.

11.5 Soweit zur Durchführung der bestimmungsgemäßen Vertragsleistungen erforderlich, werden die dem Auftragnehmer mitgeteilten und überlassenen personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und genutzt.

11.6 Mit der Bereitstellung von Informationen, Texten, Fotos usw. erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass dieses Material beim Auftragnehmer gespeichert und vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses genutzt werden kann.

 

 

12. Urheberrecht

12.1 Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

12.2 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die mittels Download erworbenen Produkte für seine Zwecke zu verwenden. Dem Auftraggeber ist untersagt, den Download zu kopieren oder weiter zu veräußern.

12.3 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die im Rahmen der Beratung angebotenen Inhalte für seine Zwecke zu verwenden, sich auszudrucken oder als Datei zu speichern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Inhalte – auch nicht auszugsweise – im Internet, in Intranets und in Extranets Dritten zur Verwendung zur Verfügung zu stellen. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Inhalte werden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Videosequenzen etc. Jeglicher Mitschnitt und die Weitergabe in Form von Audio-, Bild- oder Videomaterial sind ausdrücklich untersagt. Eine Einwilligung kann durch den Auftragnehmer erteilt werden – bedarf aber einer eigenen Honorar-Regelung.

12.4 Im Falle einer Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe je Verstoß in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

13. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet notwendigerweise Informationen über bestimmte oder bestimmbare Personen (die „betroffenen Personen“), die der Auftraggeber und/oder die Beteiligten des Auftragnehmers direkt oder indirekt übermittelt haben. Die Bedingungen und Modalitäten dieser Verarbeitung, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind der folgenden Internetseite [https://drhepper.de/datenschutz] zu entnehmen.

 

14. Sonstige Bedingungen

14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Würzburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Für die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

14.4 Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

14.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahekommt.