BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: So können KMU bis zu 2.800 Euro Zuschuss erhalten
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung
So können KMU bis zu 2.800 Euro Zuschuss erhalten
Viele Unternehmer wissen, dass es Förderprogramme für Investitionen, Digitalisierung oder Energie gibt.
Weniger bekannt ist:
Auch qualifizierte Unternehmensberatung kann staatlich bezuschusst werden.
Über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können kleine und mittlere Unternehmen einen Teil ihrer Beratungskosten zurückerhalten.
Je nach Unternehmensstandort beträgt der Zuschuss aktuell bis zu 1.750 Euro beziehungsweise bis zu 2.800 Euro pro Beratung. Als Bemessungsgrundlage werden maximal 3.500 Euro förderfähige Beratungskosten berücksichtigt.
Das kann beispielsweise interessant sein, wenn ein Unternehmen seine Strategie weiterentwickeln, Strukturen und Prozesse verbessern, Führung professionalisieren oder sein Geschäftsmodell an neue Herausforderungen anpassen möchte.
Doch wer bekommt die Förderung? Was genau ist förderfähig? Und wie läuft die Beantragung ab?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten verständlich zusammengefasst.
Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
Das Förderprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu qualifizierter externer Beratung erleichtern.
Gefördert werden individuell und konzeptionell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Das können beispielsweise Themen rund um Geschäftsmodelle, Organisation, Personal, Prozesse, Kostenstrukturen oder Unternehmensentwicklung sein. Ziel des Programms ist es, Wettbewerbsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und unternehmerisches Know-how von KMU zu stärken.
Wichtig: Es geht nicht um allgemeine Seminare oder standardisierte Schulungen. Die Förderung bezieht sich auf eine individuelle Beratung des konkreten Unternehmens.
Wer kann die BAFA-Beratungsförderung erhalten?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sofern sie die europäische KMU-Definition erfüllen.
Das bedeutet grundsätzlich:
- weniger als 250 Beschäftigte und
- höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
- höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Bei verbundenen oder Partnerunternehmen müssen weitere Regeln der KMU-Definition berücksichtigt werden.
Für viele klassische kleine und mittelständische Unternehmen ist damit zunächst eine wichtige Grundvoraussetzung erfüllt. Ob ein konkretes Unternehmen und eine konkrete Beratung tatsächlich förderfähig sind, wird jedoch im jeweiligen Verfahren geprüft.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Die maximal berücksichtigungsfähigen Beratungskosten betragen derzeit 3.500 Euro netto.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab.
50 Prozent Förderung – maximal 1.750 Euro:
Für Betriebsstätten in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und der Region Leipzig – ausgenommen die Regionen Lüneburg und Trier – beträgt der Zuschuss grundsätzlich 50 Prozent.
Bei 3.500 Euro förderfähigen Beratungskosten ergibt das maximal 1.750 Euro Zuschuss.
80 Prozent Förderung – maximal 2.800 Euro:
Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern – ohne Berlin und Region Leipzig – sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz grundsätzlich 80 Prozent.
Bei 3.500 Euro förderfähigen Beratungskosten sind damit maximal 2.800 Euro Zuschuss möglich.
Ein einfaches Beispiel
Ein förderfähiges Unternehmen lässt sich für 3.500 Euro netto beraten.
Liegt die Betriebsstätte beispielsweise in Bayern, beträgt der Fördersatz grundsätzlich 50 Prozent.
Nach erfolgreicher Prüfung können damit 1.750 Euro Zuschuss ausgezahlt werden.
Das Unternehmen trägt die Beratungskosten zunächst selbst. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Welche Unternehmensberatungen können gefördert werden?
Die Richtlinie ist thematisch relativ breit angelegt. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Dazu können – abhängig vom konkreten Beratungsgegenstand – beispielsweise gehören:
- Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell,
- Organisationsentwicklung,
- Strukturen und Verantwortlichkeiten,
- Prozessoptimierung,
- Personal und Führung,
- Fachkräftesicherung,
- Kostenstrukturen,
- Qualitätsmanagement,
- Veränderungsprozesse
- oder die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens.
Gerade für KMU kann die Förderung deshalb interessant sein, wenn ohnehin eine konkrete Veränderung oder Weiterentwicklung des Unternehmens ansteht.
Was wird nicht gefördert?
Nicht jede Beratungsleistung fällt unter das Programm.
Ausgeschlossen sind unter anderem Beratungen, die überwiegend Rechts- oder Versicherungsfragen, klassische steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder Fördermittel zum Inhalt haben.
Auch Seminare und Workshops gelten nicht als förderfähige Einzelberatung. Die geförderte Beratung darf grundsätzlich höchstens fünf Beratungstage umfassen.
Das ist wichtig: Die Beratung muss einen konkreten individuellen Beratungsgegenstand im Unternehmen bearbeiten und daraus Handlungsempfehlungen entwickeln.
Wie läuft die BAFA-Förderung ab?
Für Unternehmer lässt sich das Verfahren auf vier wesentliche Schritte reduzieren, sofern der Rest von speziell dafür einem ausgebildeten und zertifizierten Berater übernommen wird. Wir bei Dr. Hepper übernehmen die gesamte Antragstellung, Abwicklung und Berichtentwicklung für unsere Kunden. Wir sind beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert und für das Förderprogramm freigeschaltet, bei uns sind Beratungen zur Unternehmensnachfolge förderfähig.
1. Förderfähigkeit und Beratungsthema prüfen
Zunächst sollte geklärt werden, ob das Unternehmen grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllt und ob das geplante Beratungsthema unter die Förderrichtlinie fällt.
Auch das eingesetzte Beratungsunternehmen muss die Anforderungen des BAFA erfüllen und für das Förderprogramm freigeschaltet sein.
2. Antrag stellen – unbedingt vor Beratungsbeginn
Der Antrag wird online über die BAFA-Antragsplattform gestellt.
Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt: Mit der geförderten Beratung darf erst begonnen werden, nachdem das entsprechende Informationsschreiben vorliegt.
Auch der Abschluss des Beratungsvertrags gilt grundsätzlich bereits als Beginn der Maßnahme.
Wer zu früh startet, riskiert deshalb die Förderung.
3. Beratung durchführen
Nach dem Informationsschreiben kann die Beratung beginnen.
Die Beratung analysiert die individuelle Situation des Unternehmens und entwickelt konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.
Die Durchführung und die anschließende Einreichung des Verwendungsnachweises müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens erfolgen.
4. Rechnung bezahlen und Zuschuss erhalten
Das Unternehmen bezahlt zunächst die vollständige Beratungsrechnung einschließlich Umsatzsteuer.
Danach werden unter anderem Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und weitere erforderliche Unterlagen über das Verfahren eingereicht.
Erst nach abschließender Prüfung entscheidet das BAFA über die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Barzahlungen oder Verrechnungen werden nicht anerkannt.
Können Unternehmen die Förderung mehrfach nutzen?
Ja.
Nach der aktuell geltenden Richtlinie können grundsätzlich bis zu zwei abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert werden.
Innerhalb der derzeitigen Richtlinienlaufzeit sind insgesamt maximal fünf Beratungen möglich.
Für die Zuordnung zum jeweiligen Jahr zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Das kann interessant sein, wenn ein Unternehmen unterschiedliche Entwicklungsfelder nacheinander bearbeiten möchte.
Wichtig für 2026: Die aktuelle Förderrichtlinie endet zum 31. Dezember
Die derzeit geltende BAFA-Förderrichtlinie gilt nach aktuellem offiziellen Stand für Anträge, die bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Für Unternehmen, die die aktuelle Fördermöglichkeit noch nutzen möchten, ist das besonders relevant.
Ob und mit welchen Bedingungen das Programm danach fortgeführt wird, sollte anhand der jeweils aktuellen Veröffentlichungen des BAFA beziehungsweise des Bundes geprüft werden.
Deshalb sollte bei Förderprogrammen grundsätzlich immer der aktuelle Stand unmittelbar vor Antragstellung kontrolliert werden.
Muss ich mich selbst um den gesamten Antrag kümmern?
Nicht zwingend.
Das BAFA stellt ausdrücklich eine Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung der Förderung zur Verfügung. Damit kann ein Unternehmen eine andere Person oder Organisation mit der administrativen Begleitung des Verfahrens bevollmächtigen.
Das kann gerade für Unternehmer attraktiv sein, die zwar eine Förderung nutzen möchten, sich aber nicht selbst intensiv mit Formularen, Fristen und Verwendungsnachweisen beschäftigen wollen.
Wichtig bleibt: Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Die Entscheidung über die Förderung trifft ausschließlich das BAFA.
BAFA-Förderung mit Dr. Hepper Family Business Development
Dr. Hepper ist als Beratungsunternehmen im BAFA-Förderprogramm registriert und freigeschaltet. Geeignete Beratungsleistungen können daher – sofern Unternehmen, Beratungsgegenstand und Verfahren die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen – grundsätzlich förderfähig sein.
Dr. Hepper Family Business Development unterstützt familiengeführte KMU dabei, Unternehmen, Familie und Vermögen erfolgreich in die nächste Generation zu führen. Gerade in der Unternehmensnachfolge werden Entscheidungen getroffen, die die Zukunft des Familienunternehmens über viele Jahre prägen.
Deshalb betrachten wir Nachfolge nicht isoliert. Unser Ansatz verbindet drei Bereiche, die aus unserer Sicht gemeinsam gedacht werden müssen:
Nachfolgeplanung: Wo stehen Familie und Unternehmen heute – und wie soll der Weg in die nächste Generation konkret aussehen?
NextGen-Entwicklung: Wie werden Nachfolger zu Unternehmerpersönlichkeiten und Führungskräften, die Verantwortung tatsächlich übernehmen können?
Unternehmensentwicklung: Welche Strukturen, Prozesse und strategischen Veränderungen braucht das Unternehmen, um wettbewerbsfähig, zukunftsfähig und möglichst unabhängig von einzelnen Personen zu werden?
Vom Familienunternehmen für Familienunternehmen: Nachfolge gelingt dann besonders gut, wenn Menschen, Familie und Unternehmen gemeinsam entwickelt werden.
Förderung nutzen – ohne zusätzliches Verwaltungsprojekt
Für Unternehmer soll eine mögliche Förderung möglichst nicht zu einem weiteren komplexen Projekt werden.
Deshalb unterstützen wir bei geeigneten Beratungen auf Wunsch auch bei der administrativen Abwicklung des BAFA-Verfahrens – von der Vorbereitung und Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis, soweit dies im Rahmen der geltenden BAFA-Vorgaben und einer entsprechenden Vollmacht möglich ist.
Die entscheidende Frage bleibt jedoch nicht: „Wie erhalten wir möglichst viel Förderung?“
Sondern: „Was können wir in unserem Unternehmen heute tun, damit es morgen stärker aufgestellt ist?“
Denn die Förderung reduziert im besten Fall einen Teil der Beratungskosten.
Der eigentliche Nutzen entsteht dort, wo aus der Beratung konkrete Entscheidungen, bessere Strukturen und messbare Entwicklung im Unternehmen entstehen.
Passt eine BAFA-geförderte Beratung zu Ihrem Unternehmen?
Ob eine konkrete Beratung förderfähig ausgestaltet werden kann, sollte immer vor Beratungsbeginn geprüft werden.
In einem ersten unverbindlichen Gespräch können wir gemeinsam klären:
- Wo steht Ihr Unternehmen heute?
- Welche Aufgabe möchten Sie konkret lösen?
- Welche Entwicklung ist für Unternehmen und Unternehmerfamilie besonders wichtig?
- Und kommt dafür grundsätzlich eine BAFA-förderfähige Beratung in Betracht?
So steht nicht die Förderung am Anfang, sondern Ihr tatsächlicher unternehmerischer Bedarf – und anschließend die Frage, ob und wie sich dafür eine Förderung sinnvoll nutzen lässt.
BAFA-Förderung für Beratungen zur Unternehmensnachfolge nutzen
Auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge können Beratungsleistungen förderfähig sein – insbesondere dann, wenn es um wirtschaftliche, organisatorische, personelle oder strategische Fragestellungen im Unternehmen geht.
Das kann zum Beispiel die Weiterentwicklung von Strukturen und Verantwortlichkeiten, die Vorbereitung auf den Generationenwechsel, die Verbesserung von Prozessen oder die strategische Ausrichtung des Unternehmens betreffen.
Wichtig ist: Nicht jede Leistung rund um die Unternehmensnachfolge ist automatisch förderfähig. Ob ein konkreter Beratungsgegenstand die BAFA-Voraussetzungen erfüllt, sollte daher immer vor Beratungsbeginn geprüft werden.
Bei Dr. Hepper prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine geplante Beratung grundsätzlich förderfähig ausgestaltet werden kann und unterstützen auf Wunsch auch bei der administrativen Abwicklung des Förderverfahrens.
Buchen Sie sich gern nachstehend ein kostenloses Informationstelefonat und wir schauen gemeinsam, ob und wie eine Förderung auch für Sie möglich ist.
3 Schritte zur Zusammenarbeit mit unserem Haus
Unser Vorgehen folgt einer transparenten, klaren Struktur – wir legen Wert auf Seriosität und Vertrauen.
1.
Infogespräch per Telefon (kostenlos)
In diesem 30-minütigen Telefonat erhalten Sie einen Überblick zu den allgemeinen Möglichkeiten in Ihrer Situation, nachdem wir Ihre Thematik grob analysiert haben. Dazu tragen Sie sich unter dem nachstehenden Button für ein kostenloses Informationsgespräch ein und wir rufen Sie zum gewünschten Zeitpunkt an. Hier reicht es, wenn nur einer der Beteiligten initial dabei ist.
2.
Strategiegespräch per Videocall (kostenlos)
Nachdem wir Ihre Situation analysiert haben und wissen, dass wir Ihnen sicher helfen können, zeigen wir Ihnen in diesem 60-minüten Video-Gespräch das konkrete Vorgehen auf. Sie lernen detailliert unseren Ansatz kennen und erfahren, wie wir bereits Anderen in ähnlicher Situation geholfen haben. Hier sollten alle wichtigen Beteiligten dabei sein, um offene Fragen zu klären.
3.
Entscheidung zur Zusammenarbeit
Sie erhalten ein offizielles Angebot, können in Ruhe drüber schlafen und entscheiden, ob Sie diesen komplexen, wichtigen Prozess alleine wagen – ohne eine zweite Chance zu haben. Oder ob wir den Weg gemeinsam gehen und wir Sie individuell und kompetent an die Hand nehmen. Dann vereinbaren wir den direkt ersten Termin und Sie profitieren von unserem langjährigen Erfahrungsschatz, tiefem Wissenshintergrund und handerlesenem Netzwerk.
Die Autoren: Unternehmerfamilie Dr. Hepper
Geschrieben von Dr.-Ing. Ronald Hepper und Sophie Hepper
Dr. Ronald Hepper verfügt über langjährige Erfahrung als Geschäftsführer und Unternehmer in Handwerk, Mittelstand, Konzern und Familienholding. Sophie Hepper ist Wirtschaftspsychologin, Nachfolgerin und geschäftsführende Gesellschafterin im gemeinsamen Familienunternehmen. Gemeinsam mit ihrem team unetrstützen Sie Familienunternehmen im ganzen deutschsprachigen Raum bei der Unternehmensnachfolge mit individueller Nachfolgegestaltung, NextGen-Ausbildung zu Führung und Unternehmertum sowie praxisnaher Unternehmensentwicklung.
Dieses und viele weitere Themen hören Sie im Podcast für Familienunternehmer
MISSION:
FAMILY
BUSINESS
Dr. Ronald Hepper spricht mit seiner Tochter Sophie Hepper und spannenden Gästen über alles, was Familienunternehmer bewegt: Nachfolge, Führung, Unternehmensentwicklung, Vermögen uvm. – praxisnah, offen und authentisch.
Unternehmererfahrung trifft Psychologie, Klartext trifft Herzblut – für alle, die ein Familienunternehmen führen, gestalten oder zukunftsfähig aufstellen wollen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Fragen, die uns häufig begegnen mit passenden Antworten.
Je nach Standort beträgt der Zuschuss grundsätzlich 50 Prozent beziehungsweise 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Maximal werden derzeit 3.500 Euro Beratungskosten berücksichtigt, sodass höchstens 1.750 Euro beziehungsweise 2.800 Euro Zuschuss möglich sind.
Bei ordnungsgemäßer Bewilligung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Werden Fördervoraussetzungen nicht eingehalten, können allerdings Rückforderungen entstehen.
ichend Zeit für die Entwicklung des Nachfolgers, Wissenstransfer, organisatorische Veränderungen und die schrittweise Übergabe von Verantwortung bleibt. Zeitdruck reduziert den Handlungsspielraum.
Nein. Erst nach Antragstellung, Prüfung und Erhalt des Informationsschreibens darf mit der geförderten Beratung begonnen werden. Auch ein vorzeitiger Beratungsvertrag kann bereits als Maßnahmenbeginn gelten.
Grundsätzlich können individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung förderfähig sein. Ob der konkrete Beratungsgegenstand die Richtlinie erfüllt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die abschließende Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung trifft das BAFA nach Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wichtiger Hinweis zur Aktualität und Haftung
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung dar.
Die Angaben wurden mit Stand 8. Oktober 2026 sorgfältig anhand der veröffentlichten Informationen des BAFA und weiterer offizieller Stellen geprüft. Förderprogramme, Richtlinien, Fördersätze, Fristen und Verfahrensregeln können jedoch jederzeit geändert werden.
Eine Gewähr oder Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und dauerhafte Aktualität der Angaben wird daher nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Richtlinien, Merkblätter und Entscheidungen der zuständigen Förderstellen.
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